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Verhaftet: Alltägliche Szenen

23.3.2017, etwa 21.30

Mehrere Polizeiwannen am Gürtel, vier weiße Kibera haben gerade drei Schwarze junge Typen in der Mangel. Einer wird abgeführt. Ich geh hin, frag die Typen, ob alles ok ist, ob sie Hilfe brauchen. Die jungen Männer verstehen mich nicht, ich wiederhole meine Frage. Bulle 1: Sehn Sie da irgendwo ein böses Monster, was soll nicht in Ordnung sein? Ich: Na, aber wenn Leute von der Polizei bedroht werden, geh ich davon aus, dass sie Hilfe brauchen. Und warum kontrollieren Sie die Leute überhaupt? Bulle 2: Wir sind überhaupt nicht auskunftspflichtig Ihnen gegenüber. In dem Moment kommt eine Wanne mit Blaulicht, die Kibera führen die drei übrigen Leute ab. Ich ärger mich, dass ich den Leuten nicht gesagt hab, dass sie keinesfalls eine Aussage machen sollen. Die Szene hat direkt vor der Auslage von einem Lokal stattgefunden – offensichtlich so alltäglich, dass niemand von den Gästen rausgekommen ist und zumindest geschaut hat, was los ist.

2017: Kontrollen gegen Bettler*innen zu Ostern in Wien

Zwischen 9.4. und 15.4. findet eine “Aktion Scharf” von Polizei und Wiener Linien gegen Bettler*innen statt. Die Kiwarei wird mit Schnellrichter*innen in und um Öffis unterwegs sein und gleich vor Ort hohe Geldstrafen verhängen. Rund um Ostern sind besonders viele Tourist*innen in Wien – denen soll wohl eine Stadt ohne Bettler*innen und Armut präsentiert werden.

* Gebt die Info weiter und sagt Bettler*innen, dass sie aufpassen sollen.
* Zeigt den Wiener Linien, was ihr davon haltet, dass sie mit der
Polizei gemeinsam Bettler*innen schikanieren.
* Seid solidarisch – lasst keine*n mit der Polizei allein!

—-

KONTROLLEN GEGEN BETTELN
KÉREGETŐK ELLENŐRZÉSE
CONTROL ÎMPOTRIVA CERŞETORILOR
ПРОВЕРКИ СРЕЩУ ПРОСИЯТА

09.04. – 15.04.2017

Wiener Linien + Rendőrség + Bíró → Nagy Büntetések
Wiener Linien + Polizei + Richter → Hohe Strafen
Wiener Linien + Poliția + Judecător → Amenzi Mari
Виенските линии + полиция + съдия → високи наказания

Passt aufeinander auf!
Aveți grijă de voi!
Vigyázzatok magatokra!
Грижете се едни за други !

Flyer_Betteln_Fertig

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Polizeischikanen beim Einkaufen am Praterstern

Am Freitag, 13. Jänner 2017 gegen 14.30 sah ich, wie sieben bis acht Kieberer drei Männer im Bahnhof Praterstern festhielten, ihre Papiere kontrollierten.

Ich ging auf einen der drei zu und fragte, ob sie Unterstützung brauchen. Seine Dokumente waren schon kontrolliert worden, und er stand etwas am Rand. Er erzählte, dass sie gerade in einem Geschäft einkaufen gewesen waren, als die Kieberer sie festhielten und aus dem Geschäft zerrten. Einen Grund für diesen Überfall nannten die Polizei den drei Männern nicht. Die Kieberer beendeten die rassistische Kontrolle, nachdem sie die Dokumente der drei fertig überprüft hatten.

Der Mann sagte noch, dass es ja in jedem Land solche und solche PolizistInnen gäbe, aber in Österreich sei es einfach eine rassistische Polizei.

Rassistische Kontrolle am Westbahnhof

Am Donnerstag den 22.12 um ca. 16.30 Uhr kreuzte ich den Westbahnhof entlang der Gleise. Kurz vorm Anfang eines Gleises an einen Blumenkasten gelehnt stand ein ein Junge, in etwa zwischen 15 und 18 Jahre alt. Eine Gruppe von ca. sechs uniformierten Polizist_innen steuerte auf ihn zu und verlangte seinen Ausweis.

Ich beobachtete die Szene aus ca. 3 Meter Abstand. Als die Polizisten mich sahen, grüßte mich einer der Polizisten laut. Ich hielt weiterhin Abstand. Sie hielten ihn ca. 10 Minuten fest, scherzten währenddessen miteinander. Ein Polizist fragte den Jungen, ob er schon mal mit der Polizei in Kontakt gekommen wäre. Der Junge verneinte dies durch ein Kopfschütteln, worauf hin der Polizist pädgogisch empfahl, dass es so bleiben solle.

Nach ca. zehn Minuten händigten sie dem Jungen seine Papiere wieder aus und steuerten auf mich zu. Ich fing an, meinen Weg zu gehen, woraufhin einer der Polizisten “bis zum nächsten Mal” brüllte. Ich fragte ihn, “ob er nichts Besseres zu tun hätte, als Kinder zu kontrollieren”. Er verneinte dies und verwies mich drauf, dass sie genau dazu den Auftrag hätten und dass ich doch seinen Einsatzleiter fragen sollte und fügte stolz hinzu “dass sie (im Gegensatz zu mir) ja wenigstens dafür bezahlt würden”. Ich konnte keinen Grund für die Kontrolle des am Gleis stehenden Jungen erkennen als rassistsiche Motivation.

Selbstjustiz

2. Dezember, U3 Station Stephansplatz. Ich komme zum Bahnsteig, dort steht ein älterer Mann, der ein Mädchen mit einer Art Würgegriff an die Wand gedrückt hält. Das Mädchen ist etwa 12 Jahre alt. Ich gehe instinktiv dazwischen, schreie ihn an, er soll sie sofort loslassen. Er schreit mich an, ich soll mich nicht einmischen – sonst holt er die Polizei. Es geht offenbar darum, dass sie angeblich eine Geldbörse einer ebenfalls anwesenden Frau gestohlen hat. Der Mann schreit mich weiter an, ich schreie zurück, er stellt sich drohend vor mich, kommt mir unangenehm nahe – sein Gesicht wenige Zentimeter vor meinem. Wenn er nicht seine linke Hand weiterhin am Hals des Mädchens hätte, würde ich ihn wegstoßen. Aber während er mit mir streitet, hält er sie weiterhin in festem Griff. Rundherum mischen sich zahllose Menschen ein – alle um mir mitzuteilen, ich soll mich beruhigen. Sie hat ja etwas gestohlen, das passt schon was hier passiert. Das Mädchen spricht kaum Deutsch. Sie kommuniziert mit der Frau um deren Geldbörse es geht, offenbar einigen sie sich darauf zur Polizei zu gehen. Der Troß zieht von dannen, der Mann hält den Arm des Mädchens in festem Griff. Ich bleibe zurück – umringt von drei Frauen die mir weiterhin lautstark mitteilen, dass hier alles mit rechten Dingen zugegangen ist. „Wenn sie alt genug zum Stehlen ist, ist sie auch alt genug zum Festgehalten werden!“. Ich schimpfe weiter sinnlos herum, ich weiß, ich werde hier niemanden überzeugen. Ich frage mich, ob ich mitgehen hätte sollen. Erst in der U-Bahn fragt eine andere Frau nach was passiert ist. Sie bedankt sich bei mir, dass ich mich eingemischt habe. Ich bedanke mich bei ihr, dass sie nachgefragt hat. Wir fürchten uns gemeinsam vor dem kommenden Wahlsonntag und einer Zukunft, in der selbsternannte Securities ihren großen Moment an Kindern ausleben und alle anderen nur zuschauen.

2016: Neues Sicherheitspolizeigesetz in Österreich

Auf dem Weg zum Polizeistaat

Im Juni 2016 soll das neue Polizeiliche Staatsschutzgesetz in Kraft treten. Das Rechtsinfokollektiv erklärt und kommentiert für MALMOE den aktuellen Gesetzesentwurf

Seit den Anschlägen in Paris im November 2015 werden die Forderungen nach einer Kompetenzerweiterung für die Sicherheitsbehörden wieder lauter, doch Österreich arbeitet schon länger daran. Im März 2015 präsentierten das Innenministerium und das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) den Entwurf eines „Polizeilichen Staatsschutzgesetzes“ (PStSG), mit dem die Kompetenzen des Verfassungsschutzes neu und vor allem konkreter geregelt werden sollen. Bis jetzt sind diese lediglich im Sicherheitspolizeigesetz (SPG) festgeschrieben, das sich nur zum Teil auf den Staatsschutz und seine Kompetenzen bezieht. Erstmals soll es damit eine eigene gesetzliche Grundlage für die Befugnisse des Verfassungsschutzes geben, die auch eine wesentliche Ausweitung seiner Kompetenzen bedeuten würde. Mittlerweile hat der Entwurf den Ministerrat passiert, Ende November einigte (1) sich die Regierung noch auf einzelne Änderungen, die das Gesetz ein wenig entschärfen sollen. Im Jänner soll es im Nationalrat beschlossen werden.

What is it good for?

Das Staatsschutzgesetz wird als notwendige und zielführende Antwort auf die weiterhin drohende Gefahr von Terroranschlägen diskutiert. Dass die Rechtslage in Frankreich bereits vor den Attentaten weitreichende Überwachung ermöglicht hatte, dass Instrumente, die ursprünglich für den „Kampf gegen den Terror“ gedacht waren, schlussendlich auch für andere Zwecke eingesetzt werden, wird wiederholt verschwiegen. Auch in Österreich verhält es sich ähnlich. Ein Beispiel ist §278b, „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“. So wurde dem antifaschistischen Bündnis NOWKR im April 2015 mit einer Anklage wegen §278b StGB gedroht, eine Maßnahme, die klar als Einschüchterungs- und Diskreditierungstaktik zu verstehen ist. Eine parlamentarische Anfrage aus dem Jahr 2013 zeigt außerdem, dass zwischen 2008 und 2012 363 Verfahren nach dieser Bestimmung eingestellt wurden und es nur in zehn Fällen überhaupt zur Anklage kam. Der Paragraph wird offensichtlich primär zu Überwachungszwecken eingesetzt, die großen „Ermittlungserfolge“ werden durch erhöhte Strafrahmen und erweiterte Überwachungskompetenzen jedenfalls nicht erzielt. Was die Tätigkeit des Verfassungsschutzes angeht, weigert sich das Innenministerium seit 2011, genauere Daten über das Ausmaß der Überwachung herauszugeben. Grund sei der „hohe Verwaltungsaufwand“. Die geplante Aufwertung des Verfassungsschutzes ist daher nur der nächste logische Schritt des Ausbaus des staatlichen Repressions- und Überwachungsapparates.

Die zentrale Kompetenz des BVT ist die Erweiterte Gefahrenerforschung, die bereits im Jahr 2000 eingeführt wurde.(2) Das bedeutet, dass die Behörden befugt sind zu ermitteln, noch bevor ein konkreter Tatverdacht vorliegt, während kriminalpolizeilich erst bei konkretem Tatverdacht, und im Regelfall nur mit gerichtlicher Ermächtigung, Ermittlungsmaßnahmen gesetzt werden dürfen. Das PStSG erweitert die Handlungsspielräume der Polizei bzw. des Verfassungsschutzes noch zusätzlich.

In Bezug auf die Überwachung von Gruppen soll die alte Rechtslage übernommen werden. Bei Verdacht, dass aufgrund bestehender Gruppenstrukturen oder zu erwartender Entwicklungen in deren Umfeld damit zu rechnen ist, dass es zu „mit schwerer Gefahr für die öffentliche Sicherheit verbundener Kriminalität“ kommt, darf ermittelt werden. Neu geregelt ist die erweiterte Gefahrenerforschung von Einzelpersonen: Die Behörden sind befugt zu ermitteln, sofern aus ihrer Perspektive ein begründeter Gefahrenverdacht auf einen „verfassungsgefährdenden Angriff“ in der Zukunft besteht. Was ein solcher Angriff ist, wird mittels Aufzählung verschiedener Straftatbestände definiert. Bei manchen der Tatbestände wird zusätzlich vorausgesetzt, dass sie „religiös oder weltanschaulich motiviert“ begangen werden. Insgesamt umfasst die Liste etwa 100 Tatbestände, die zu Ermittlungsmaßnahmen nach dem PStSG ermächtigen, sobald nur der Verdacht vorliegt, eine Person könnte sie in Zukunft begehen. (siehe Infobox 1)

In der ersten Fassung des Entwurfes waren auch die Störung bzw. Sprengung einer Versammlung, die typischerweise gegen linke Demonstrant_innen erhoben werden, in der Aufzählung enthalten und als potentiell „verfassungsgefährdend“ eingestuft. Aufrufe zur Verhinderung von rechten Demonstrationen hätten etwa bereits als Grundlage für einen solchen Verdacht dienen können. Nach einer Überarbeitung der Regierungsvorlage wurden diese jedoch gestrichen. Es bleibt die Tatsache, dass bei einem bloßen Verdacht auf ein riesiges Repertoire an Überwachungsmaßnahmen zurückgegriffen werden kann.

Undercover, auch privat: alte und neue Befugnisse

Im Anwendungsbereich des PStSG kann der Verfassungsschutz auf zahlreiche Ermittlungsmethoden zurückgreifen (siehe Infobox 2), die teilweise auch neu geschaffen werden sollen. Bedenklich ist, dass es im Gegensatz zu kriminalpolizeilichen Ermittlungen keines richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Beschlusses, sondern lediglich einer Ermächtigung des neu zu schaffenden Rechtsschutz-Senats bedarf. Er soll aus drei Personen bestehen, wovon eine zumindest 10 Jahre Erfahrung als Richter_in oder Staatsanwält_in haben muss. Dieser ist soll im Innenministeriums angesiedelt sein und untersteht somit derselben Behörde wie der Verfassungsschutz. Inwiefern hierbei noch von einer unabhängigen Kontrollinstanz die Rede sein kann, ist mehr als fraglich. Die Ermächtigung wird zunächst auf maximal sechs Monate erteilt, Verlängerungen sind unbeschränkt möglich.

Viele der Ermittlungsmethoden erlauben weitreichende Datenerhebungen, darunter fallen zum Beispiel: Namen, Aliasnamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Beruf oder die Lebensverhältnisse einer Person. Die ermittelten Daten können auch über Kontakt- und Begleitpersonen erhoben werden, sofern der Verfassungsschutz eine „nicht bloß zufällige“ Verbindung zwischen den Personen sieht. Somit besteht quasi eine Ermächtigung, das ganze Umfeld einer Person, gegen die selbst nur ein vager Verdacht besteht, zu überwachen. Teilweise können auch erkennungsdienstliche Daten (also Fingerabdrücke und Foto) erhoben werden, was bei Begleit- und Kontaktpersonen nicht zulässig ist.

Nach Ablauf der Zeit, für die der Rechtsschutz-Senat die Ermächtigung erteilt hat, sind die ermittelten Daten von der Behörde zu löschen, sofern kein Anlass für weitere Ermittlungen besteht. Wenn zu erwarten ist, dass es erneut Anlass zu einer erweiterten Gefahrenerforschung geben wird (insbesondere „Aktivitäten im Ausland“), kann die Löschung unterbleiben, spätestens müssen die Daten aber nach 6 Jahren gelöscht werden. Ob dieser Pflicht Folge geleistet wird, bleibt jedoch fraglich und ist nicht überprüfbar.

Besonders zu kritisieren sind verdeckte Ermittlungen. Dazu können Kriminalbeamt_innen wie auch Privatpersonen, sogenannte „Vertrauenspersonen“, eingesetzt werden, wenn „die erweiterte Gefahrenerforschung durch den Einsatz anderer Ermittlungsmaßnahmen aussichtslos wäre“. Über die Vertrauenspersonen wird bei der Polizei eine Datenbank geführt. Die Ermittler_innen leben oft über lange Zeiträume hinweg in der zu beobachtenden Szene. Es gibt immer wieder Fälle, in denen es zu intimen Beziehungen zwischen Ermittler_innen und Betroffenen kommt. Da die Betroffenen nicht wissen, dass sie von einer Amtshandlung betroffen sind, ist es ihnen unmöglich, sich mit rechtlichen Mitteln dagegen zur Wehr zu setzen. Derartige Maßnahmen sind unter anderem deswegen äußerst bedenklich, weil der Rechtsschutz derart erschwert ist.(3)

Im Zuge der Reform soll auch eine Rechtsgrundlage für den Einsatz von Körperkameras geschaffen werden. Polizist_innen würden demnach Kameras an der Uniform tragen, die sie selbst (nach Ankündigung) einschalten dürfen. Damit sollen die Geschehnisse, die sich im Zuge einer Amtshandlung ereignen, dokumentiert werden. Das Material darf laut Entwurf nur zur Verfolgung dieser strafbaren Handlungen verwendet werden. Das erhobene Videomaterial ist verschlüsselt aufzubewahren und Zugriffe darauf sind zu protokollieren. Häufig wird der Schutz vor Polizeigewalt als Argument für die Einführung von Körperkameras vorgebracht. Da aber die amtshandelnden Beamt_innen selbst entscheiden, wann sie die Kameras einschalten, und auch das Material von ihnen aufbewahrt wird, ist es fraglich, ob dieses jemals als Beweismittel in Verfahren gegen Polizist_innen verwendet werden wird. Insofern sind Körperkameras eher als eine zusätzliche Überwachungsmöglichkeit zu sehen.

Das „unabhängige“ Rechtsschutztrio

Der Rechtsschutz-Senat ist über die Ermittlungen des Bundesamtes zu informieren, die bisher geplanten neun Landesämter wurden gestrichen. Diese Informationspflicht entfällt jedoch, wenn die ermittelnden Beamt_innen der Ansicht sind, die Sicherheit von Zeug_innen wäre durch das Bekanntwerden ihrer persönlichen Daten gefährdet. Dies kann in jedem Fall zumindest zu einer Verzögerung führen, da erst geprüft werden kann/muss, ob eine etwaige Sicherheitsgefährdung vorliegen könnte. Nach Ablauf der Zeit, für die die Ermächtigung erteilt wurde, ist die betroffene Person über die Ermittlung zu informieren. Da Betroffene in der Regel nichts von den Ermittlungen erfahren sollen, scheint es fraglich, ob diese Informationspflicht tatsächlich eingehalten wird. Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, sich über Ermittlungsmaßnahmen zu beschweren – wie bereits erwähnt ist es jedoch unwahrscheinlich, dass man als betroffene Person überhaupt von der Überwachung erfährt. Außerdem gilt in Österreich kein Beweisverwertungsverbot, das bedeutet, dass grundsätzlich auch rechtswidrig beschaffte Daten in Gerichtsverfahren verwendet werden dürfen.

Letztlich ist das PStSG ein klares Bekenntnis zu mehr Überwachung und mehr Repression. Geheimdienstliche Tätigkeiten sind per se schwer zu kontrollieren. Auch ob der Entwurf schon bestehende Praxen kodifiziert, ist schwer zu überprüfen. Die Möglichkeiten, juristisch gegen Überwachungsmaßnahmen vorzugehen, sind sehr begrenzt. Um sich vor staatlicher Repression zu schützen, bleiben bewährte Mittel: Verschlüsselung von E-Mails und Festplatten, ein vorsichtiger Umgang mit Handys und sozialen Netzwerken sowie konsequente Aussageverweigerung.

(1) Die Änderungen sind zu Redaktionsschluss nur teilweise bekannt, insbesondere sollen die Tatbestände, die einen verfassungsgefärdenden Angriff darstellen, verändert worden sein.
(2) Damals aber nur zur Beobachtung von Gruppierungen, die Ausforschung von Einzelpersonen kam 2012 dazu. BGBl 13/2012.
(3) Zur Problematik des Rechtsschutzes bei geheimen Ermittlungen im Verhältnis zu den Anforderungen des Art 13 EMRK siehe etwa Klaushofer, Strukturfragen der Rechtsschutzbeauftragten. Forschungen aus Staat und Recht (2012) 404ff; Raschhofer, in Zankl, Auf dem Weg zum Überwachungsstaat? Neue Überwachungsmaßnahmen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (2009) 113.

Text aus der malmoe
autorIn und feedback : rechtsinfokollektiv.at

Solidarität muss mensch sich leisten können

November 2016

Ausgangspunkt war eine rassistische Personenkontrolle beim Praterstern-Ausgang. Der Inhalt der Rucksäcke der durchsuchten Personen lag verstreut am Boden, die Personen mussten die Schuhe ausziehen und waren offensichtlich eingeschüchtert. Diese öffentliche Bloßstellung zweier Personen wurde von einer Gruppe von 7 Leuten wahrgenommen. Um sich solidarisch zu zeigen, blieben diese stehen und beobachteten die Amtshandlung.

Die 2 Polizisten fühlten sich durch das Zusehen bedrängt und beschlossen Verstärkung zu holen. Weitere 7 Polizisten trafen ein und begannen mit der Ausweiskontrolle von den beobachtenden Personen.

Eine Frau hatte sich bereits abseits gestellt, nachdem sie mit gewaltvollem Zurückdrängen und Zurückstoßen eines Polizisten des Platzes verwiesen worden war. Aufgrund der Frage, warum sie ihren Ausweis herzeigen soll, wurde sie kurzerhand festgenommen. Die Frau willigte dann doch ein, ihren Ausweis zu zeigen. Damit sie ihre Geldtasche suchen konnte, ging sie einen Schritt zur Seite. Dieses empfand der Polizist als Provokation, und ohne Vorwarnung wurde sie grob in den Einsatzwagen gedrängt. Die restlichen Leute erklärten sich bereit, die Identität der Frau zu bezeugen und fragten nach den Dienstnummern der Polizisten. Dieses wurde von den Polizisten schlichtweg ignoriert. Auf der Polizeistation wurden die Daten der Frau aufgenommen und anschließend wurde sie für acht Stunden eingesperrt.

Zwei Wochen später bekam die Frau einen Schrieb vom Landesgericht Wien mit einer Ladung und den Vorwürfen „schwere Körperverletzung“ und „Widerstand gegen die Staatsgewalt“. Dieser ganze Vorfall endete mit Anwaltskosten, Gerichtskosten, Schadensersatz und einer zusätzlichen Verwaltungsstrafe im fünfstelligen Bereich. Nur aufgrund eines Geständnisses konnten weitere Kosten verhindert werden.

Dass die Akte so geschrieben wurde, dass alle Beteiligten, die sich lediglich solidarisch gezeigt hatten, als wildgewordene, gewaltbereite, schimpfende Meute dargestellt wurden, und dass der „schwer verletzte“ Polizist alleine mit der 1.58 Meter großen Frau im Polizeiauto gewesen war und diese dreimal gezielt in den Unterleib treten hatte können, klingt wohl eher nach einem schlechten Scherz, ist aber tatsächlich Realität. Diese und viele andere Details des Vorfalls wurden von dem Polizisten in der Akte einfach verändert und umgeschrieben. Tritte hat es keine gegeben. Die anderen Leute der Gruppe, deren Identität festgestellt worden war, bekamen eine Verwaltungsstrafe mit dem Vorwurf „Störung einer Amtshandlung“.

1.6.2016: Neues Suchtmittelgesetz

Mit 1. Juni diesen Jahres ist eine Novelle im Suchtmittelgesetz in Kraft getreten, die einen neuen Baustein rassistischer Law-and-Order-Politiken darstellt.

Konkret besagt das Gesetz: Wer in einem öffentlichen Verkehrsmittel, in einem öffentlichen Gebäude, an einem allgemein zugänglichen Ort oder an einem Ort, an dem sich mehrere Menschen aufhalten, Drogen anbietet, verkauft oder überlässt, kann mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Bis zu drei Jahre Knast gibt es, wenn das Gericht “Erwerbsmäßigkeit” feststellt, also die Absicht, über einen längeren Zeitraum hinweg mehr als nur geringe Summen damit zu verdienen.

Das neue Drogengesetz ist ein Beispiel dafür, wie unter dem Deckmantel von Sicherheit und Sauberkeit klassistische und rassistische Gesetze gemacht werden. Klassistisch und rassistisch ist das Gesetz deshalb, weil es nur ganz bestimmte Personengruppen trifft und der Verfolgung durch Polizei und Justiz aussetzt.

Schikaniert werden alle, die *anders* aussehen, Bettler_innen, Punks, Jugendliche, Sexarbeiter*innen, Drogenkonsument*innen. Insbesondere trifft es People of Color, die von der Polizei besonders häufig kontrolliert werden. Ebenfalls betrifft das neue Gesetz all jene Menschen, die sich tatsächlich ihren Lebensunterhalt mit Dealen verdienen müssen und deren Arbeitsbedingungen durch das neue Gesetz entsprechend schwieriger und riskanter geworden sind. Oft sind das Menschen ohne Papiere, die auf dem offiziellen Arbeitsmarkt nicht arbeiten dürfen.

Beim neuen Drogengesetz geht es offensichtlich darum, all jene aus dem öffentlichen Raum zu vertreiben, die nicht ins Bild der schönen, sauberen Stadt passen. Und darum, der Polizei ein weiteres Instrument der Verfolgung von Sans-Papiers in die Hand gegeben zu haben. Für diese Interpretation spricht auch, dass die neuen Paragraphen einerseits keinerlei Suchtmittel-Grenzmengen definieren, und dass sie andererseits nicht unter den Tatbestand des Suchtgifthandels fallen, sondern unter den Tatbestand des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften.

Der Gesetzestext im Wortlaut:

§ 27 SMG Unerlaubter Umgang mit Suchtgiften

(2a) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren ist zu bestrafen, wer vorschriftswidrig in einem öffentlichen Verkehrsmittel, in einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Anlage, auf einer öffentlichen Verkehrsfläche, in einem öffentlichen Gebäude oder sonst an einem allgemein zugänglichen Ort öffentlich oder unter Umständen, unter denen sein Verhalten geeignet ist, durch unmittelbare Wahrnehmung berechtigtes Ärgernis zu erregen, Suchtgift einem anderen gegen Entgelt anbietet, überlässt oder verschafft.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ist zu bestrafen, wer eine Straftat nach Abs. 1 Z 1, Z 2 oder Abs. 2a gewerbsmäßig begeht.

Quelle: https://www.jusline.at/index.php?cpid=ba688068a8c8a95352ed951ddb88783e&lawid=146&paid=27&mvpa=33

Zivilkieberer in Aktion?

Fr. 18.11. ca. 11: 00

Ecke Hernalsergürtel / Gaullachergasse blauer PKW ein Mann steigt aus gibt das Blaulicht aufs Dach, zeitgleich kommen 3 Männer in Zivil mit einem jungen Mann den sie im Polizeigriff festhielten, der junge Mann wird ins Auto gestopft, ein Zivimann steigt vorne ein und das Auto fährt mit Blaulicht den Gürtel runter, einer der anderen rennt die Veronikagasse runter, der andere rennt den Gürtel Richtung Thaliastrasse runter kurz dannach Höhe der U6 Thaliastrasse: fährt das blaue Ziviauto mit Blaulicht aus einer Seitenstr. raus und fährt den Gürtel entlang, im Auto nur noch der Fahrer, keine Ahnung wohin der junge Mann gebracht wurde, das nächste Koat ist am Ludo Hartmannplatz, was von der Fahrtrichtung und Entfernung keinen Sinn ergibt währendessen rennt der Zivi vom Gürtel in eine Seitenstr. In den 16.Bez. Auf zur nächsten Aktion! alle drei Zivis unauffällig und um die 40 – leider keine Fotos

Solidarität zeigen mit Dealer*innen

 Interview für

Wien: Lokale am Gürtel

Ausgehen für die einen, Polizei-Schikanen für die anderen

Der Gürtel stand in den letzten Monaten im Zentrum der Aufmerksamkeit. Jeden Tag werden dort nicht nur Dealer*, sondern alle Menschen, die „anders“ aussehen, schikaniert. Das betrifft Bettler_innen, Obdachlose, Punks, Jugendliche, Drogen-Konsument_innen und Sexarbeiter_innen. Einen Vorwand schafften Asylgesetzverschärfungen und das neue Drogengesetz, das Dealen auch kleinster Mengen im öffentlichen Raum mit bis zu 2 Jahren Gefängnis bestraft. Für die Dealer, die vertrieben wurden, heißt das: Sie müssen sich neue, verstecktere Orte suchen, an denen ihre Arbeitsbedingungen noch riskanter und gefährlicher sind. Die wenigen verbliebenen Dealer werden weiter von der Polizei schikaniert. Dabei dürfen Asylwerber_innen in Österreich keiner Lohnarbeit nachgehen. Doch wer nicht legal Geld verdienen kann, muss andere Wege finden zu überleben.
Für die rassistische Hetze und die Verdrängung jener, die nicht ins Bild der sauberen Stadt passen, sind Kieberei und Politiker_innen nicht allein verantwortlich: Grüne Bezirkspolitiker_innen, Anrainer_innen, Medien erklärten den Gürtel und die U6 zur Gefahrenzone. Obwohl viele Wiener*innen auf die rassistische Hetze aufgesprungen sind, finden viele andere diese Ordnungspolitik widerlich und untragbar.
Seid solidarisch – greift ein bei Polizeikontrollen!

Schluss mit der Polizei-Kooperation der Gürtel-Lokale – für solidarische Bars!

Auch die Betreiber_innen der Gürtellokale tragen zur Vertreibung von Menschen bei, indem sie massive Polizeipräsenz fordern und teils mit der Polizei kooperieren. Zur gleichen Zeit profitieren sie von ihrem links-alternativen Image. Schluss damit!
Wir finden es unerträglich, dass die Wirt_innen unserer Beisln und Bars mit der Polizei zusammen arbeiten, dass sie rassistische Politiken umsetzen, egal ob mit Diskriminierungen, Schikanen von Bettler_innen und Zeitungsverkäufer_innen, mit ihren Türpolitiken oder der Mitarbeit an den Polizei-Raids am Gürtel. Beisln und Bars sind keine politikfreien oder neutralen Räume, sie sind politische Orte. Ausgehen ist politisch. Nicht nur die Wirt_innen bestimmen, wie mit den Leuten vor ihren Türen und Gastgärten umgegangen wird, sondern auch wir als Besucher_innen dieser Lokale. Verlangt von euren Wirt_innen, solidarisch zu sein – mit den Dealern* da draußen und jenen, die nicht ins Bild der sauberen Stadt passen.

 

Seid solidarisch – greift ein bei Polizeikontrollen!

Gras für die einen – Abschiebung für die anderen

Josefstädterstraße, Thaliastraße und Umgebung stehen derzeit im Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit. Jeden Tag werden dort nicht nur Dealer, sondern alle Menschen mit dünklerer Hautfarbe schikaniert. Bürgerwehren werden gegründet, um gegen Dealer zu hetzen, und ein grüner Bezirksvorsteher will „seine” Anrainer*innen medienwirksam vor der angeblichen Bedrohung schützen.

Solidarität mit den Dealern!

Asylwerber*innen dürfen in Österreich keiner Lohnarbeit nachgehen. Wer keinen Zugang zum Arbeitsmarkt hat und somit keine Möglichkeit hat legal Geld zu verdienen, muss andere Wege finden, sich seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Solange es Nachfrage nach Cannabis, Koks und Co gibt wird es Menschen in Notlagen geben, die das Risiko auf sich nehmen, diesen Markt zu bedienen.
Afrikanische Dealer auf der Straße tragen das größte Risiko im Drogengeschäft. Sie verdienen am wenigsten daran, werden rassistisch diskriminiert und laufen ständig Gefahr erwischt und abgeschoben zu werden. Kein Wunder, dass die Situation an der U6 gerade angespannt ist. Dafür gibt es dann auch im gentrifizierten 16ten billiges Gras für alle. Ist das Fair Trade?
Nicht nur die österreichische Asylgesetzgebung, auch das Suchtmittelgesetz werden laufend verschärft. Alle die nicht ins heile Bild passen, werden aus dem öffentlichen Raum verdrängt und kriminalisiert – Dealer*innen oder Sexarbeiter*innen trifft dieser Prozess besonders stark. Aber auch alle anderen, die sich das teure Bier in Rhitz, Chelsea und Co nicht leisten können, die anders ausschauen, anders reden oder einfach nur jünger sind, werden systematisch verdrängt.

Schluss mit dieser Ordnungspolitik – unser Grätzl bleibt dreckig!

Seid solidarisch – greift ein bei Polizeikontrollen!

Flyer als PDF:

gras-fuer-die-einen-abschiebung-fuer-die-anderen

bosnisch-serbisch-kroatisch

Polizei fährt Radlerin an

7.Juni 2016
Gestern radle ich bei der Josefstädterstrasse vorbei, seh oben bei der Unterführung steht ganz viel Polizei. Beim Näherkommen wird klar, dass es sich um ein Medien-event handelt – der Polizeihund darf vor laufenden Kameras vorführen, was für tolle Kunststücke er kann, gerade hat er zur allgemeinen Begeisterung den versteckten Tennisball ausgegraben. Gleichzeitig fährt ein Stück weiter unten ein Polizeiauto eine Radlerin nieder. Sie kommt durch die Unterführung bei der Pfeilgasse, schaut offenbar nicht nach rechts, weil von dort ja nie Autos kommen – bis auf das Polizeiauto, das sie seitlich voll erwischt. Rad ist komplett verbogen, sie liegt am Boden. Ein paar Minuten später wird dann auch die Rettung gerufen – sie hat sich offenbar den Arm gebrochen. Sicherheit und Hilfe, ihre Wiener Polizei.

Razzia im afrikanischen Supermarkt

2. Juni 2016 gegen Mittag am Gürtel:

10-15 Uniformierte “besuchen” den afrikanischen Supermarkt am Lerchenfeldergürtel (Ecke Pfeilgasse); nach ca. 20 Minuten zogen sie wieder ab. Verhaftet wurde niemand. Parallel dazu konnte eine Festnahme bei der U6 station Thaliastr. beobachtet werden. Zivilpolizist_innen suchen das Gelände zwischen Chelsea und Thaliastr. mit einem Hund ab. Bei der U6 Thaliastr. wurde der Eingangsbereich (in den Ecken und an den Glaswänden) abgesucht, ebenfalls mit Hund-

Es wurde auch beobachtet, dass Uniformierte in Hauseingänge hineingehen (was passiert da drinnen????). Ein Bewohner erzählt, dass er nicht in seine Wohnung konnte wegen des Einsatzes im Stiegenhaus.

Quelle: Freifahrt für Geflüchtete (Facebook)

Juni 2016: Razzia in einem afrikanischen Lokal

1. Juni 2016

Augenzeugenbericht: Razzia in 1080 Wien, in einem afrikanischen Lokal in der Sanettyg./ Ecke Lerchenfeldergürtel gegen 19.30.

Etwa gegen 19 Uhr versammelten sich 7 vollbesetzte Polizeiwannen vor der U6 Station Josefstädterstr. Plötzlich stiegen 2 Kameraleute aus den Polizeiwägen inklusive der Besatzung und marschierten in einem ungeheueren lächerlichen Großaufgebot durch die U-Bahnstation, versammelten sich auf der Seite vom 8. Bezirk, wo sie sich in 2er Reihen aufstellten und so den Gürtel überquerten im Marschschritt Richtung Lokal. Die Kameraleute (auf Nachfrage ein privates Kamerateam) filmten. Der ganze Auftritt schien wie für die Kamera inszeniert. Ca. 20 – 30 Polizist_innen drängten inklusive Kamerataem in das Lokal. Einige Zeit später kam das Kamerateam wieder raus. Kurz danach führten die Bullen einen Mann ab. Etwas später wurde ein weiterer Mann aus dem Lokal gezerrt. Von 3 -4 Bullen an die Wand gedrängt. Das ganze schien ziemlich brutal abgelaufen zu sein, da der Mann zu Boden fiel und längere Zeit dort liegen blieb. Von Passant_innen wurde die Rettung gerufen, die ca. 15 min. später kam. Was mit dem Mann passierte, ist leider unklar.
Die wenigen Passant_innen wurden des Platzes verwiesen mit den Worten “dies sei nun wirklich nicht der richtige Ort, um rumzustehen. Hier werden Dealer verhaftet. das sehen sie doch”. Dann wurden die Passant_innen weggewiesen. Alle paar Minuten wurde eine “kleine Pressekonferenz” von den Beamten für die Kamera gemacht. Als sie ca. eine Stunde später abzogen, ein Gespräch am Kebapstand “simma fertig für heute oder gemma noch was an? Hast eh alles im Kasten?”. 2 Minuten später: Die Kamera wurde erneut positioniert, eine kleine Gruppe von jungen Männern wurde von den Beamt_innen belästigt. Die Taschen wurden ausgeleert. Dann ist der Kamera scheinbar der Akku ausgegangen. Die Bullen zogen ab, für heute.

Quelle: Freifahrt für Geflüchtete (Facebook)

Juni 2016: Wer wird kontrolliert?

1. Juni 2016

15 Uhr U6-Station Josefstädterstraße: Mindestens 6 vollbesetzte Polizeiwannen rund um die Station. Ausschließlich junge Männer mit dunkler Hautfarbe werden beim Ein- und Austeigen von Polizei kontrolliert. 2 Männer werden beim Spazierengehen von einem Polizeiauto verfolgt. Die Jacken müssen ausgezogen werden und werden durchsucht. Scheinbar nix gefunden, die Personen können wieder gehen.

Die Wiener Linien sind heute auch sehr präsent! – Vorsicht vor Fahrscheinkontrollen!

Von dem neuen Gesetz, dass an anderen – nicht öffentlichen Orten – wenn “das Verhalten durch unmittelbare Wahrnehmung dazu geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen” wird bereits fleißig Gebrauch gemacht. So konnte beobachtet werden, dass eine Person von mehreren Polizisten in einen Hauseingang gezerrt wurde. Die Begründung des verantwortlichen Beamten: “Wir müssen uns schützen, es kann ja sein, dass der aggressiv wird und uns auf die Straße schmeißt. Das werden sie verstehen, dass wir nicht überfahren werden wollen.”

15.30 Yppenplatz: Ca. 15 Polizist_innen in 2er Gruppen unterwegs, dasselbe wie bei der Josefstädterstraße: Junge Männer werden angehalten und durchsucht.

Quelle: Freifahrt für Geflüchtete (Facebook)

May 2016: Massive racist controls by the police in the 16 district

May 2016
In the 16 district of Vienna around the area of Yppenplatz and U6- Josefstädterstraße, massive repression by the police against “non white people” has been taken place within the last hours!

Take care of yourself!

Go between!

Massive WEGA Präsenz rund um Josefst. Str. und Yppenplatz! Zivilpolizisten, die Gruppen durch racial profiling identifizieren und mit”Schleichts eich aus dem Gräzl, ihr habt hier nix verloren! ” wegweisen!
Auf die Frage, ob sie ein selbstorganisierter Nazitrupp oder Kiwara seien (konnte leider auf Grund der kurzen Haare und einschlägigen Jacken und Stiefel nicht unterscheiden!) meinten sie, dass ich mir das gerne aussuchen kann aber sie halten dafür das Viertel sauber, was immer das auch bedeutet!

Police watch wird die nächsten Monate nötig sein!!!

Quelle: Freifahrt für Geflüchtete (Facebook)

Literatur

Zines und Toolkits – Alternativen zur Polizei:

Was macht uns wirklich sicher? Toolkit (auf Deutsch, herausgegeben von Melanie Brazzell)

Maydaycollective and Washtenaw Solidarity & Defense: 12 Things to do Instead of Calling the Cops

Rose City Copwatch (2008): Alternatives to Police. (pdf)

Sarah-Ji/Monica Trinidad, Of For the People Artists Collective: A Community Compilation on Police Abolition. Strong Communities Make Police Obsolete

The Oakland Power Projects

 

Literatur – Warum es Alternativen zur Polizei braucht:

Julia Edthofer (2016): Kampfzone Gürtel. In: Malmoe 75, 2016. Wien.

GEMMI Verein für antirassistische Öffentlichkeitsarbeit (2005): 1000 Jahre Haft. Operation Spring und institutioneller Rassismus. Resümee einer antirassistischen Gruppe. Wien.

Mélina Germes (2014): Eine polizeiliche ‚Moral‘ der Demütigung. Nebeneffekte der ‚Kriminalitätsbekämpfung‘ in einem französischen Vorort. In: s u b \ u r b a n. zeitschrift für kritische stadtforschung, 2014, Band 2, Heft 2. S. 107-114.

Stephen Graham (2010): Cities under Siege. The New Military Urbanism. London: Verso Books.

Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (Hg.): Alltäglicher Ausnahmezustand. Institutioneller Rassismus in deutschen Strafverfolgungsbehörden. Münster: Edition Assemblage.

Simon Kravagna (2005): Schwarze Dealer – weiße Behörden : Eine Untersuchung der Strafverfolgung afrikanischer Drogendealer in Wien. Dissertation. Wien.

Jenny Künkel (2014): Intersektionalität, Machtanalyse, Theorienpluralität. Eine Replik zur Debatte um kritische Polizeiforschung. In: s u b \ u r b a n. zeitschrift für kritische stadtforschung, 2014, Band 2, Heft 2.

S. Lambel (2011): Transforming Carceral Logics: 10 Reasons to Dismantle the Prison Industrial Complex Using a Queer / Trans Analysis. In: Eric A. Stanley / Nat Smith (Hg.): Captive Genders. Trans Embodiment and the Prison Industrial Complex. Edinburgh, Oakland, Baltimore, S. 235-265.

Daniel Loick (2018): Kritik der Polizei.

Malmoe.org (2016): Symbolpolitik gegen Unsicherheitsgefühle. Interview mit Andrea Kretschmann.

Johanna Mohrfeldt (2016): Die Farbe der (Un-)Schuld. Rassistische Kriminalisierung in der deutschen Migrationsgesellschaft. In: Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (Hg.): Alltäglicher Ausnahmezustand. Institutioneller Rassismus in deutschen Strafverfolgungsbehörden. Münster, S. 47-84.

Sipua Ngnoubamdjum (2004): Sondergesetzgebung, strukturelle Gewalt und Rassismus. In: AntiDiskriminierungsBüro Köln, Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V. und cyberNomads (Hg.): The Black Book. Deutschlands Häutungen. Frankfurt am Main: IKO – Verlag für Interkulturelle Kommunikation, 248-256.

Andrea J. Ritchie (2016): Say Her Name: What it Means to Center Black Women’s Experiences of Police Violences. In: Maya Schenwar / Joe Macaré / Alana Yu-Ian Price / Alicia Garza: Who Do You Serve, Who Do You Protect? Police Violence and Resistance in the United States. Chicago, Illinois: Haymarket Books, 79-90.

Maya Schenwar / Joe Macaré / Alana Yu-Ian Price / Alicia Garza (Hg.): Who do you serve, who do you protect? Police violence and resistance in the United States. Chicago, Illinois: Haymarket Books.

Eric Stanley /Nat Smith (2011): Captive Genders. Trans Embodiment and the Prison Industrial Complex. Edinburgh, Oakland, Baltimore: AK Press.

Kristian Williams (2007): Our Enemies in Blue: Police and Power in America. Revised Edition. K.A.: South End Press.