Verurteilung wegen Widerstand für das Beobachten einer rassistischen Polizeikontrolle

November 2018

Kürzlich fand am Wiener Landesgericht eine Verhandlung zu Widerstand gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung (kleiner Kratzer am Finger einer Polizistin) statt. Die Vorwürfe sind im Zuge einer Intervention gegen eine rassistische Polizeikontrolle aufgekommen und wurden wie so oft von den – an besagtem Abend anwesenden – Bull*innen konstruiert.

Hier Auszüge aus der zusammenhängenden Erklärung der Angeklagten:

“Am 8.9.2018 zwischen 3 und 4 Uhr Nachts haben wir beim Nachhauseweg gesehen wie bei der Thaliastrasse zwei männlich gelesene dunkelhäutige Menschen an der Wand fixiert wurden. Eine Person hat geschrien “I have rights!”. “Racial Profiling ist eine gängige Praxis im polizeilichen Handeln, die auf der Schubladisierung von Menschen basiert. Ein Augustin Artikel beschreibt dass Österreich EU-weit die höchste Rate an wahrgenommenen Racial Profiling hat, dabei wurden 66% der Befragten mindestens einmal in den letzten 5 Jahren von der Polizei kontrolliert und 55% sind davon überzeugt, dass sie aufgrund ihrer Hautfarbe angehalten wurden…. Kürzlich waren einige Rapper im Park von ähnlichen Polizei Schikanen betroffen, in einem Beitrag auf mosaik-blog.at beschreibt einer den Vorfall: “Niemand ist uns beigestanden. Erst danach haben uns die Leute gut zugesprochen und gesagt, wie unfair das gewesen sei. So was klingt dann immer wie ‘Sorry, dass du schwarz bist’. Deshalb wollte ich nicht weggehen. Ich finde es wichtig, Menschen nicht alleine mit der Polizei zu lassen…”

Auch nach mehrmaliger Aufforderung der Polizei weiter zu gehen, sind die Angeklagte und eine zweite Person nicht weggegangen und wollten sich auch nicht Ausweisen. Daraufhin wurde von der Polizei Verstärkung angefordert und Anzeigen nach dem neuen Gaffer-Paragraphen ausgesprochen, Rucksäcke durchsucht und verhaftet. Grund für die Verhaftung war die Behauptung einer Polizistin, dass sie bei der Aufforderung den Rucksack zur Identitätsfeststellung auszuhändigen einen leichten Schlag gegen die Hand bekommen hätte. Dabei wäre sie mit einer kleinen Aufschürfung am Mittelfinger schwer verletzt worden. Darauf folgten 24 Stunden in Polizeigewahrsam und ein Verfahren am Landesgericht Wien. Die Angeklagte bekannte sich für nicht schuldig und machte über die Zusammenhängende Erklärung hinaus keine weitere Aussagen in dem Prozess. Nach zwei Verhandlungstagen und sehr widersprüchlichen Polizeizeugen kam das Gericht zu einem Urteil: Die schwere Körperverletzung sei nicht geklärt, sehr wohl aber ein Widerstand gegen die Staatsgewalt, der mit 3 Monaten auf 3 Jahren bedingt bestraft wird. Das Urteil ist rechtskräftig.

Obwohl die Richterin und der Staatsanwalt sich liberalerweise darüber einig waren, dass (Zitat des Staatsanwaltes:) “rassistische Polizeikontrollen ein Geschwür” sind, waren sie sich auch einig darüber, dass das Intervenieren gegen jene, mittels konstruiertem Schlag nach der Hand der Exekutive, eine erhebliche Gewalt darstellt und verurteilt werden muss. Polizeiliche Behörden und Justiz ergänzen sich somit in ihrer rassistischen Praxis. Daher ist der gemeinsame Versuch Menschen mit Kritik an diesen Zuständen einzuschüchtern, leider eine logische Konsequenz.

Wehrt euch auch weiterhin gegen rassistische und diskriminierende Schikanen und bleibt solidarisch und widerständig.