Eine Stellungnahme vom Rechtsinfokollektiv:
Noch ist die neue Strafrechtsnovelle nicht beschlossen, aber sie sieht schon mal nicht gut aus. Die Begutachtungsfrist endete am Montag, dem 3.4.17. Hier findet ihr den Entwurf.
Mit einem neuen Straftatbestand (§ 246a StGB) will die Regierung in Zukunft „staatsfeindliche Bewegungen“ kriminalisieren und zwar unter den folgenden Voraussetzungen:
Eine Bewegung soll dabei schon ab 10 Personen angenommen werden, wenn diese die gleichen (staatsfeindlichen) Ansichten haben, sie müssen weder Organisationsstrukturen aufweisen, noch sich persönlich kennen.
Diese staatsfeindlichen Ansichten hat man schon, wenn man „die Hoheitsrechte der Republik Österreich, der Bundesländer oder der Gemeinden und ihrer Organe nicht anerkennt“. Anarchist_innen, Kommunist_innen und andere radikale Staatskritiker_innen sind also auf jeden Fall mitumfasst!
Dann muss es der Zweck – aber nicht der ausschließliche – dieser „Bewegung“ sein, „auf gesetzwidrige Weise die Vollziehung von Gesetzen, Verordnungen, oder sonstigen Entscheidungen der Behörden zu verhindern“. Diese Verhinderung von Amtshandlungen muss aber gar nicht strafrechtlich relevant sein, wie es z.B. „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ wäre. Es würde schon eine einfache Verwaltugnsübertretungen – die häufig im Rahmen von Sitzblockaden, Versammlungen, Abschiebeverhinderungen oder anderen Formen des zivilen Ungehorsams passieren – dafür ausreichen.
Diese Ausrichtung muss sich vor einer Behörde, ihrer Meinung nach, „manifestieren“. Das heißt, die Behörde muss das Gefühl bekommen, ihr steht eine Person gegenüber, die staatsfeindlich ist, die Republik nicht anerkennt, und vor hat, Amtshandlungen zu behindern, weil die Person sich dahingehend äußert – mündlich, schreiend, auf Transpi oder auf Flyern.
Sowohl die Gründung der Bewegung, als auch die Teilnahme an ihr wird unter Strafe gestellt. Gründet mensch so eine Bewegung oder „betätigt sich führend“, was allerdings schon beim Aufstellen und Verbreiten von Theorien erfüllt sein soll droht ein Strafrahmen von bis zu zwei Jahren Haft! Auch nur die Teilnahme an einer solchen „Bewegung“ ist strafbar. Dafür muss man sich nur dahingehend äußern oder aussprechen. Dafür ist die Strafdrohung ein Jahr oder 720 Tagessätze!
Das Gesetz ist gegen die „Reichsbürger“, „Freemen“, „OPPT“, etc. gerichtet, was alles mehr oder weniger tatsächlich gefährliche Gruppen von Verschwörungstheoretiker_innen und nicht selten auch Rechtsextremen sind. Dennoch scheint dies für die Regierung aber wieder ein gefundener Anlass zu sein, gleich jede Staatskritik und zivilen Ungehorsam mitzukriminalisieren.
Wir haben nicht vergessen, was mit Gesetzen passiert, die „eigentlich ganz anders gemeint waren“ und dann plötzlich doch in absurden langwierigen Prozessen gegen linke Gruppen verwendet werden.
Daher sind wir klar gegen diesen neuen Paragraphen und gegen die Kriminalisierung von Staatskritik und zivilem Ungehorsam!
Informiert euch, bezieht Stellung, wehrt euch!
Ganz nebenbei wird außerdem der Strafrahmen für § 270 StGB den „tätlichen Angriff“ auf einen Beamten von 6 Monaten oder 360 Tagessätzen auf 2 Jahre vervierfacht!
Das bedeutet, allein für das Stoßen oder Rempeln einer_s Polizist_in oder das auch nur versucht zu haben, soll mensch nun bis zu 2 Jahre ins Gefängnis kommen. Das ist massiv überzogen. Die_er Polizist_in muss dafür nicht einmal verletzt worden sein. Zum Vergleich: wer irgendeine andere Person leicht verletzt, kann nur bis zu einem Jahr ins Gefängnis kommen. Dass ein derartiger Unterschied zwischen Bullen und anderen Menschen gemacht wird, ist absolut ungerechtfertigt.
Keine 2 Jahre Haft für am-Bullen-ankommen!