Solidarität muss mensch sich leisten können

November 2016

Ausgangspunkt war eine rassistische Personenkontrolle beim Praterstern-Ausgang. Der Inhalt der Rucksäcke der durchsuchten Personen lag verstreut am Boden, die Personen mussten die Schuhe ausziehen und waren offensichtlich eingeschüchtert. Diese öffentliche Bloßstellung zweier Personen wurde von einer Gruppe von 7 Leuten wahrgenommen. Um sich solidarisch zu zeigen, blieben diese stehen und beobachteten die Amtshandlung.

Die 2 Polizisten fühlten sich durch das Zusehen bedrängt und beschlossen Verstärkung zu holen. Weitere 7 Polizisten trafen ein und begannen mit der Ausweiskontrolle von den beobachtenden Personen.

Eine Frau hatte sich bereits abseits gestellt, nachdem sie mit gewaltvollem Zurückdrängen und Zurückstoßen eines Polizisten des Platzes verwiesen worden war. Aufgrund der Frage, warum sie ihren Ausweis herzeigen soll, wurde sie kurzerhand festgenommen. Die Frau willigte dann doch ein, ihren Ausweis zu zeigen. Damit sie ihre Geldtasche suchen konnte, ging sie einen Schritt zur Seite. Dieses empfand der Polizist als Provokation, und ohne Vorwarnung wurde sie grob in den Einsatzwagen gedrängt. Die restlichen Leute erklärten sich bereit, die Identität der Frau zu bezeugen und fragten nach den Dienstnummern der Polizisten. Dieses wurde von den Polizisten schlichtweg ignoriert. Auf der Polizeistation wurden die Daten der Frau aufgenommen und anschließend wurde sie für acht Stunden eingesperrt.

Zwei Wochen später bekam die Frau einen Schrieb vom Landesgericht Wien mit einer Ladung und den Vorwürfen „schwere Körperverletzung“ und „Widerstand gegen die Staatsgewalt“. Dieser ganze Vorfall endete mit Anwaltskosten, Gerichtskosten, Schadensersatz und einer zusätzlichen Verwaltungsstrafe im fünfstelligen Bereich. Nur aufgrund eines Geständnisses konnten weitere Kosten verhindert werden.

Dass die Akte so geschrieben wurde, dass alle Beteiligten, die sich lediglich solidarisch gezeigt hatten, als wildgewordene, gewaltbereite, schimpfende Meute dargestellt wurden, und dass der „schwer verletzte“ Polizist alleine mit der 1.58 Meter großen Frau im Polizeiauto gewesen war und diese dreimal gezielt in den Unterleib treten hatte können, klingt wohl eher nach einem schlechten Scherz, ist aber tatsächlich Realität. Diese und viele andere Details des Vorfalls wurden von dem Polizisten in der Akte einfach verändert und umgeschrieben. Tritte hat es keine gegeben. Die anderen Leute der Gruppe, deren Identität festgestellt worden war, bekamen eine Verwaltungsstrafe mit dem Vorwurf „Störung einer Amtshandlung“.